Rund 400 Kinder im Alter zwischen vier und acht Jahren erlebten auf dem Sportplatz des Turnerbundes Richen am vergangenen Sonntag bei bestem Fußballwetter einen abwechslungsreichen und hervorragend organisierten Bambini- und F-Jugendtag. Veranstalter war der Fußballkreis Sinsheim mit Kreisjugendleiter Bernd Rothmeier und der Rundenleiterin Brigitte Sütterlin.
Sommerfest im Richener Clubhaus
Vereinsheim der Turner vor mehr als 25 Jahren fertig gestellt
Mehr als 25 Jahre ist es nun her, dass der Turnerbund Richen sein Vereinsheim beim Sportplatz fertig gestellt hat. 130 Vereinsmitglieder leisteten damals mehr als 4.000 Arbeitsstunden. Grund genug, dieses Jubiläum mit einem Sommerfest gebührend zu feiern. Das bunte Rahmenprogramm bestand aus Auftritten der Hip Hop Jugend, Kinderschminken, Mohrenkopfschleuder, Dosenwerfen und einem Pilsstand.
Berichte Jugendfußball
Bambini- und F-Jugend-Spieltag am 12. Juli auf dem Richener Sportplatz
Richen ganz im Zeichen des Fußballs
Zum Saisonende veranstaltet der Fußballkreis Sinsheim jedes Jahr einen Bambini- und F-Jugend-Tag. In diesem Jahr fiel die Entscheidung für den austragenden Verein auf denTurnerbund Richen. „Mit den Spielmöglichkeiten auf den beiden Rasenfeldern sowie guten infrastrukturellen Anbindungs- und Parkmöglichkeiten mit der benachbarten Burgberghalle erfüllt der TB die Rahmenbedingungen optimal“, sagt Kreis-Jugendleiter Bernd Rothmeier.
Gelungene Premiere

Vorschau: 1. Richener Burgberglauf
Bald ist es soweit: die Premiere des 1. Richener Burgberglaufes steht vor der Tür. Veranstalter ist der Fußball-Förderverein des Turnerbundes Richen. Am Samstag, dem 9. Mai, um 14 Uhr starten zuerst die jüngsten Läufer beim Schülerlauf. „Auf die Kinder bis zwölf Jahre wartet ein flacher, asphaltierter Rundkurs über einen Kilometer“, verrät der Vorsitzende des Fördervereins, Wolf-Dieter Weidner. Um 14.30 Uhr fällt dann der Startschuss und die Läufer und Walker werden auf die fünf beziehungsweise zehn Kilometer lange Strecke geschickt.
Bürgerstunde zur Zukunft des Fußballs in Richen
Der TB Richen lädt die Bevölkerung zu einer Bürgerstunde über den Fortbestand der Fußballabteilung ein. Am Dienstag, dem 12. Mai, um 19.00 Uhr soll im Clubhaus des TB Richen über die derzeitige Situation gesprochen werden. Ohne die letztes Jahr eingegangene Spielgemeinschaft mit Stebbach wäre derzeit bereits kein Spielbetrieb mehr möglich. Es mangelt sowohl an Spielern als auch an ehrenamtlichem Engagement. Vom Interesse der Fußballfreunde aus Richen sind die nächsten Schritte des TB Richen abhängig.
Wir hoffen auf rege Beteiligung
Generalversammlung des TB Richen
Lag es am schönen Wetter oder am Champions-League-Spiel: nur 20 der ca.700 Mitglieder konnte der erste Vorsitzende des Turnerbundes Richen, Christian Wolf, zur Generalversammlung im Vereinsheim begrüßen. „Wirtschaftlich sehr erfolgreich und sportlich durchwachsen war das zurückliegende Jahr“, stellte der Vorsitzende fest. Neben der Diskussion über das Engagement der Betreuer und Helfer bei Vereinsveranstaltungen standen die Jahresberichte der sieben Abteilungen im Mittelpunkt der Mitgliederversammlung. Zu Beginn gedachte die Versammlung der verstorbenen Mitglieder.
1. Richener Burgberglauf 09. Mai 2015
Haftungsausschluss
Jedermann ist startberechtigt. Der/die Teilnehmer/in erkennt an, dass Haftungsansprüche gegen den Veranstalter sowie sonstige Personen und Einrichtungen, die den Lauf fördern oder unterstützen, für Schäden jeglicher Art ausgeschlossen sind, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Der/die Teilnehmer/in erklärt mit seiner/ihrer Anmeldung, dass gegen einen Start keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Jede/r Teilnehmer/in unter 18 Jahren, der/die in einer höheren Kategorie bzw. Altersklasse starten möchte, muss eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorweisen. Der/die Teilnehmer/in erklärt sich weiterhin mit einer vergütungsfreien Nutzung von ihm/ihr im Zusammenhang mit dem Lauf gemachter Fotos, Filmaufnahmen etc. und weiteren Medien einverstanden. Sollte ein/e Teilnehmer/in bei der Laufveranstaltung, trotz entsprechender Anmeldung, nicht an den Start gehen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der entrichteten Anmeldegebühr. Dies gilt auch für den Fall, dass die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt ausfallen muss.