Haftungsausschluss
Jedermann ist startberechtigt. Der/die Teilnehmer/in erkennt an, dass Haftungsansprüche gegen den Veranstalter sowie sonstige Personen und Einrichtungen, die den Lauf fördern oder unterstützen, für Schäden jeglicher Art ausgeschlossen sind, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Der/die Teilnehmer/in erklärt mit seiner/ihrer Anmeldung, dass gegen einen Start keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Jede/r Teilnehmer/in unter 18 Jahren, der/die in einer höheren Kategorie bzw. Altersklasse starten möchte, muss eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorweisen. Der/die Teilnehmer/in erklärt sich weiterhin mit einer vergütungsfreien Nutzung von ihm/ihr im Zusammenhang mit dem Lauf gemachter Fotos, Filmaufnahmen etc. und weiteren Medien einverstanden. Sollte ein/e Teilnehmer/in bei der Laufveranstaltung, trotz entsprechender Anmeldung, nicht an den Start gehen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der entrichteten Anmeldegebühr. Dies gilt auch für den Fall, dass die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt ausfallen muss.
Burgberglauf in Richen feiert am 9. Mai Premiere
Mit einer neuen Laufveranstaltung möchte der Fußball-Förderverein des Turnerbundes Richen die Freunde des Langstreckenlaufs in Bewegung bringen. Am Samstag, dem 9. Mai wird in Richen erstmals der Burgberglauf gestartet. Entlang des Streuobstlehrpfades bieten die Veranstalter dann drei Wettkampfstrecken. „Wir hoffen, dass wir zur Premiere mehr als 100 Teilnehmer zu diesem Lauferlebnis anlocken können“, sagt der Vorsitzende des Fördervereins, Wolf-Dieter Weidner. Der längste 10-Kilometer-Lauf der Premierenveranstaltung wird auf einer fünf Kilometer langen Rundstrecke vom Sportplatz in Richen über den Burgberg und den Streuobstpfad in Richtung Schmalbach und zurück führen. Beim kürzeren Fünf-Kilometer-Volkslauf ist der Parcour nur einmal zu absolvieren. „Beide Strecken können auch von Walkern problemlos absolviert werden“, erklärt Martina Weibler vom Förderverein, die als erfolgreiche Triathletin und erfahrene Läuferin das Vorbereitungsteam anführt. Verpflegungsstellen warten auf die Sportler bei Kilometer 2 und 7. Daneben gibt es noch einen ein Kilometer langen Schülerlauf für Kinder bis zwölf Jahre. Der Startschuss für den Kinderlauf wird um 14 Uhr und für die längeren Strecken um 14.30 Uhr am Sportplatz Richen abgegeben. „Freude am Lauf und eine landschaftlich außergewöhnlich schöne Strecke sind das Anliegen dieser Premieren-Veranstaltung“, erklären die Veranstalter vom Fußball-Förderverein des Turnerbundes Richen und betonen den breitensportlichen Charakter der Veranstaltung, die aber auch ambitionierte Athleten ansprechen soll. „Jeder Teilnehmer des Schülerlaufs erhält beim Zieleinlauf eine Medaille“, ergänzt Wolf-Dieter Weidner. Und auf die Sieger der jeweiligen Altersklassen bei Fünf- und Zehn-Kilometer-Lauf warten interessante Sachpreise. Die Klasseneinteilung: M/W 30: Jahrgang 1985 – 1994, M/W 40: Jahrgang 1975 – 1984, M/W 50: Jahrgang1965 – 1974, M/W 60: ab Jahrgang 1955 und älter. Startunterlagen werden am Wettkampftag ab 13 Uhr beim Sportplatz ausgegeben.
Foto: Die Vorstandschaft des Fußball-Fördervereins freut sich auf viele Anmeldungen zum 1. Richener Burgerberglauf, von links Martina Weibler, Wolf-Dieter Weidner, Yvonne Schulze und Cevdet Urcun.
Haftungsausschluss
Jedermann ist startberechtigt. Der/die Teilnehmer/in erkennt an, dass Haftungsansprüche gegen den Veranstalter sowie sonstige Personen und Einrichtungen, die den Lauf fördern oder unterstützen, für Schäden jeglicher Art ausgeschlossen sind, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Der/die Teilnehmer/in erklärt mit seiner/ihrer Anmeldung, dass gegen einen Start keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Jede/r Teilnehmer/in unter 18 Jahren, der/die in einer höheren Kategorie bzw. Altersklasse starten möchte, muss eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorweisen. Der/die Teilnehmer/in erklärt sich weiterhin mit einer vergütungsfreien Nutzung von ihm/ihr im Zusammenhang mit dem Lauf gemachter Fotos, Filmaufnahmen etc. und weiteren Medien einverstanden. Sollte ein/e Teilnehmer/in bei der Laufveranstaltung, trotz entsprechender Anmeldung, nicht an den Start gehen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der entrichteten Anmeldegebühr. Dies gilt auch für den Fall, dass die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt ausfallen muss.